STELLENMELDEPFLICHT
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Stellenmeldepflicht – so geht’s ganz einfach
Ab dem 1. Juli 2018 gilt in der Schweiz eine Stellenmeldepflicht für Berufe mit hoher Arbeitslosigkeit. delphin teamwork entlastet Sie als Arbeitgeber mit umfassenden Dienstleistungen von allen Aufgaben im Zusammenhang mit der Stellenmeldepflicht.
Am 9. Februar 2014 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» (Masseneinwanderungs-Initiative) angenommen. Im Rahmen der Umsetzung dieser Volksinitiative hat die Bundesversammlung die Einführung einer Stellenmeldepflicht beschlossen.
Die Stellenmeldenpflicht gilt für Berufe, in denen die Arbeitslosenquote einen bestimmten Schwellenwert erreicht oder überschreitet. Vom 1. Juli 2018 bis am 31. Dezember 2019 gilt ein Schwellenwert von 8 Prozent. Ab dem 1. Januar 2020 sinkt der Schwellenwert auf 5 Prozent.
Liste der Berufsarten
In der Liste der Berufsarten (PDF zum downloaden) ist festgehalten, welche Berufsarten vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 bei einem Schwellenwert von 5 Prozent Arbeitslosigkeit meldepflichtig sind.
Erhöhte Anforderungen an Arbeitgeber
Unser Angebot ist Ihre Entlastung
Für Sie als Arbeitgeber bedeutet die Stellenmeldepflicht einen nicht unerheblichen Mehraufwand. Entlasten Sie sich davon. Delegieren Sie an delphin teamwork alle Aufgaben, die mit der Stellenmeldepflicht zusammenhängen. Melden Sie sich bei uns. Wir vereinbaren, welche Dienstleistungen wir für Sie erbringen dürfen und schon machen wir uns an die Arbeit.
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